Grundsätze der sozialen Verantwortung


 

A. Faire Arbeitsbedingungen 

In Anerkennung der Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen respektiert die Brother Gruppe die Menschen und erkennt die grundlegenden Menschenrechte an und erwartet von den Mitarbeitern und Angestellten der Brother Gruppe, dass sie sich ebenso verhalten.

 

1. Nicht-Diskriminierung und Nicht-Belästigung

Die Brother Gruppe duldet keine diskriminierenden oder belästigenden Handlungen. Insbesondere tut die Brother Gruppe nicht:
(1) jemanden aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Familienstand, Nationalität, ethnischem Hintergrund, Religion oder Behinderung unrechtmäßig zu diskriminieren; oder,
(2) die Würde einer Person durch Belästigung oder Missbrauch (aus welchen Gründen oder in welcher Form auch immer), körperliche Bestrafung, psychischen oder physischen Zwang oder die Androhung einer solchen Behandlung zu verletzen.

 

2. Faire und rechtmäßige Arbeitspraktiken

Die Brother Gruppe ist bestrebt, alle lokalen Gesetze und Vorschriften, Anweisungen der zuständigen Behörden oder angemessene lokale Branchenpraktiken in Bezug auf Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten, Löhne und Leistungen (einschließlich Mindestlöhne) und Überstunden, einzuhalten.

 

3. Die Vereinigungsfreiheit

Die Brother Gruppe respektiert das Recht der Mitarbeiter in jedem Land, in dem wir tätig sind, sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht, eine Vertretung zu suchen und einem Betriebsrat beizutreten, in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften.

 

4. Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Die Brother Gruppe toleriert keine illegalen Arbeitspraktiken und beteiligt sich nicht an solchen. Insbesondere verwendet die Brother Gruppe nicht:
(1) Zwangsarbeit oder unfreiwillige Gefängnisarbeit einsetzen;
(2) von Mitarbeitern die Übergabe von staatlichen Ausweisen, Reisepässen oder Arbeitserlaubnissen an Brother als Bedingung für die Beschäftigung zu verlangen (mit Ausnahme der vorübergehenden Übergabe zur Bestätigung der Identität oder für behördliche Formalitäten);
(3) wissentlich Personen einzustellen, die das Alter für den Abschluss der Schulpflicht gemäß den örtlichen Gesetzen unterschreiten;
(4) wissentlich Personen unter 15 Jahren (bzw. 14 Jahren, wenn die Gesetze des jeweiligen Landes dies zulassen) zu beschäftigen; oder
(5) Mitarbeiter unter 18 Jahren mit Arbeiten zu beauftragen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden können.

5. Klar definierte Disziplinarmaßnahmen

Die Brother Gruppe muss klare Disziplinarrichtlinien und -verfahren festlegen und diese den Mitarbeitern mitteilen.

 

6. Whistleblowing-System

Jedes Unternehmen der Brother Gruppe richtet ein Whistleblowing-System ein und ermutigt seine Mitarbeiter, Verstöße gegen diese Grundsätze, andere Unternehmensrichtlinien, lokale Gesetze und Vorschriften zu melden. Die Brother Gruppe erlaubt ihren Mitarbeitern nicht, Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die in gutem Glauben einen Verstoß gemeldet haben, und stellt, sofern angemessen und nach den lokalen Gesetzen zulässig, die Anonymität von Hinweisgebern sicher.


 

B. Gesundheit und Sicherheit

1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Brother Gruppe wird alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für unsere Mitarbeiter gelten.
 
Die Brother Gruppe schützt die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch:
(1) Bewertung und Kontrolle potenzieller Sicherheitsrisiken, einschließlich körperlich anstrengender Arbeit, elektrischer und anderer Energiequellen, Feuer, Fahrzeugen und der Exposition gegenüber Chemikalien und anderen biologischen und physikalischen Substanzen;
(2) Bereitstellung von ordnungsgemäß gestalteten und gut gewarteten Arbeitsplätzen und geeigneter Schutzausrüstung;
(3) Einführung von sicheren Arbeitsverfahren und -systemen sowie Bereitstellung von kontinuierlichen Schulungen und Systemen zur Verhütung, Bewältigung, Verfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; und
(4) Umsetzung von Strategien und Reaktionsverfahren für Notfallsituationen und -ereignisse, einschließlich Evakuierungsverfahren, Übungen und Wiederherstellungspläne.

 

2. Abwasserentsorgung, Ernährung und Unterkunft

Die Brother Gruppe stellt den Mitarbeitern und Dritten, die auf dem Gelände arbeiten, saubere Toiletten und sauberes Wasser zur Verfügung, und wo vorhanden, sind die Einrichtungen für die Zubereitung von Speisen und das Essen hygienisch.
 
Wo vorhanden, müssen die Schlafräume gut gewartet, sauber und sicher sein und über geeignete Notausgänge, Warmwasser zum Duschen, angemessene Heizung und Belüftung sowie persönlichen Freiraum verfügen, und zwar gemäß den geltenden lokalen Standards.


 

C. Die Umwelt

Um die Gesellschaft bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen, verfolgt die Brother Gruppe eine Umweltschutzpolitik und ist bestrebt, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt in allen Aspekten unserer Aktivitäten und in jeder Phase des Lebenszyklus eines Produkts zu reduzieren, vom Design, der Entwicklung, der Herstellung, der Nutzung durch den Kunden und der Entsorgung bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.
 
Die Brother Gruppe wird alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -lizenzen einholen und alle geltenden internationalen und nationalen Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich der Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Substanzen.


 

D. Ethische und respektvolle Geschäftspraktiken

Die Brother Gruppe wird in allen Aspekten ihrer Aktivitäten mit höchster Integrität und Ethik handeln.

1. Fairer Handel

Die Brother Gruppe hält sich an die Kartell- und Wettbewerbsgesetze der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind, und wird keine Handlungen vornehmen, die den freien und fairen Wettbewerb einschränken oder verzerren.
Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen wählt Brother seine Lieferanten unparteiisch und zu fairen Bedingungen aus.

 

2. Angemessene Werbung

Die Brother Gruppe hält sich an die geltenden Werbestandards und unterlässt es, wissentlich irreführende oder ungenaue Werbung zu verwenden.

 

3. Unzulässiger Vorteil

Die Brother Gruppe darf sich in keiner Form an Korruption, Erpressung oder Veruntreuung beteiligen. Bestechungsgelder oder andere Mittel zur Erlangung eines unangemessenen oder unzulässigen Vorteils dürfen weder angeboten noch angenommen werden.

 

4. Berichterstattung und Aufzeichnung genauer Unternehmensinformationen

Die Brother Gruppe muss alle notwendigen Informationen, einschließlich der Buchhaltungsunterlagen, unverzüglich und genau aufzeichnen und melden und sie ordnungsgemäß aufbewahren.
 
Die Brother-Gruppe legt den Finanzstatus und Informationen über die Geschäftstätigkeit gegenüber Aktionären, Investoren und den entsprechenden Kapitalmärkten genau und rechtzeitig offen, um fundierte Investitionsentscheidungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erleichtern.
 
Darüber hinaus verpflichtet die Brother-Gruppe ihre Mitarbeiter, dafür zu sorgen, dass persönliche Äußerungen in Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen, Videos oder im Internet nicht den Anschein erwecken, dass sie im Namen von Brother sprechen oder handeln.

 

5. Informationsmanagement

Die Brother Gruppe verfügt über strenge Informationsmanagementsysteme und stellt sicher, dass Associates vertrauliche Informationen über die Unternehmen der Brother Gruppe, andere Organisationen oder unsere Kunden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergeben.

 

6. Schutz von personenbezogenen Daten

Die Brother Gruppe respektiert die Privatsphäre unserer Kunden, Geschäftskontakte und Mitarbeiter und hat Schutzmaßnahmen entwickelt, die den Zugang zu ihren persönlichen Daten in Übereinstimmung mit den lokalen Datenschutzgesetzen beschränken. Die Brother Gruppe schützt private Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, Listen unserer Kunden und Mitarbeiter und erlaubt unseren Partnern nicht, private Informationen weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit den lokalen Datenschutzgesetzen und unseren anwendbaren Datenschutzrichtlinien oder anderweitig mit der entsprechenden Genehmigung zur Weitergabe der Daten. 
 

7. Politik gegen Insiderhandel

Mitarbeiter dürfen nicht in illegalen Insiderhandel verwickelt werden. Illegaler Insiderhandel ist im Allgemeinen der Handel mit Wertpapieren, während man im Besitz wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen über das betreffende Wertpapier ist.
 

8. Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Die Brother-Gruppe ist bestrebt, die geistigen Eigentumsrechte der Brother-Gruppe (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patent-, Marken- und Urheberrechte) zu sichern, zu erhalten und zu erweitern, und die Brother-Gruppe respektiert die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Die Brother-Gruppe und ihre Partner verletzen nicht absichtlich die Rechte am geistigen Eigentum anderer.


 

E. Managementsystem zur Umsetzung dieser Grundsätze

Die Brother Gruppe wird ein Managementsystem einrichten, um diese Grundsätze wie folgt umzusetzen:
(1) Jedes Unternehmen der Brother Gruppe führt einen eigenen Verhaltenskodex ein, der zusammen mit anderen Unternehmensregeln den durch diese Grundsätze gesetzten Standard erfüllt, und verpflichtet seine Mitarbeiter, diesen Kodex einzuhalten;
(2) Jedes Unternehmen der Brother Gruppe muss entsprechend seiner Organisation die Abteilung bestimmen, die für die Umsetzung seines Verhaltenskodexes verantwortlich ist;
(3) Jedes Unternehmen der Brother Gruppe schult seine Mitarbeiter regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung des Verhaltenskodexes;
(4) jedes Unternehmen der Brother Gruppe führt regelmäßige Audits durch, um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen; und,
(5) jedes Unternehmen der Brother Gruppe korrigiert zeitnah alle bei den regelmäßigen Audits festgestellten Mängel.
Die für die Rechtsabteilung zuständige Geschäftsleitung von Brother Industries, Ltd. ist dafür verantwortlich, die Umsetzung dieser Grundsätze durch jedes Unternehmen der Brother-Gruppe und die Managementsysteme sicherzustellen und den Status des Managementsystems regelmäßig zu überprüfen.