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Zwei Frachtschiffe, die an einem Containerterminal liegen.

Import von Lebensmitteln nach Deutschland: Eine korrekte Kennzeichnung ist unverzichtbar

Exotische Lebensmittel sind ein bisschen wie Urlaub zu Hause. Für ein unbeschwertes Urlaubsgefühl müssen Händler vor dem Import von Lebensmitteln zum Schutz der Konsumenten einiges beachten.

So müssen Importeure die Zusammensetzung und Qualität der Produkte zum Beispiel durch Laboranalysen prüfen lassen. Darüber hinaus benötigen diese eine geeignete Verpackung sowie eine Kennzeichnung nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Als Import gilt die Einführung von Lebensmitteln aus Nichtmitgliedstaaten der Europäische Union. Das heißt, alle Lebensmittel, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäische Union im Verkehr befinden, dürfen demnach in andere Mitgliedstaaten eingeführt und dort in den Verkehr gebracht werden.
 
Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht schützt Verbraucher und Verbraucherinnen vor Lebensmitteln, die sich nicht zum Verzehr eignen. Durch die korrekte Kennzeichnung erfahren Konsumenten zum Beispiel, was diese Lebensmittel enthalten. Die LMIV verpflichtet beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland zur Angabe von wichtigen Informationen. Um Fehlkäufe zu vermeiden, müssen beispielsweise Produkttäuschungen oder die enthaltenen Allergene genannt werden. Das alles schützt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ermöglicht mündige Kundschaft. Importeure von Produkten gelten aus lebensmittelrechtlicher Sicht als Hersteller dieser Waren, die zu gewährleisten haben, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen. Sie haften beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland vollumfänglich für die eingeführten Produkte. 

Was beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland bei der Kennzeichnung zu beachten ist 

Laut LMIV 1169/2011 sind Importeure dazu verpflichtet, die Lebensmittel beim Import nach Deutschland LMIV-konform zu kennzeichnen. Diese ‎Informationspflichten ‎gelten für alle Lebensmittelunternehmen über sämtliche Handelsstufen hinweg und für lose wie auch für verpackte Ware. Für die korrekte Kennzeichnung bieten sich LMIV-konforme Etiketten an. Wer sich nicht an die Kennzeichnungspflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese hängt von der Tragweite der Auswirkungen und der Häufigkeit der Verstöße ab. Enthält die Ware zum Beispiel auf der Verpackung nicht genannte Allergene, die einem Kunden einen gesundheitlichen Schaden zufügen, kann das mehrere Tausend Euro Geldstrafe bedeuten. Bei mehrmaligen Verstößen ist bei ernsthafter gesundheitlicher Beeinträchtigung von Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.  

Was beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland als leicht lesbare Beschriftung gilt 

Die Sprache der Kennzeichnung auf dem Etikett richtet sich nach dem Land der Vermarktung. ‎Die Angaben müssen dort „leicht verständlich“ sein (Art. 15 LMIV). Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland müssen die Angaben in Deutsch draufstehen. Fremdwörter sind nur dann zulässig, wenn diese gebräuchlich sind, etwa „Pizza“.‎ Darüber hinaus sind alle Pflichtangaben an einer gut sichtbaren Stelle gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen nicht durch andere Angaben, Bildzeichen oder Material verdeckt oder undeutlich gemacht werden. Bei der Schriftgröße gibt die LMIV vor, dass die Pflichtangaben eines Lebensmittels in mindestens 1,2 Millimeter großer Schrift (bezogen auf das kleine „x“ der gewählten Schriftart) gedruckt werden müssen. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, gelten 0,9 Millimeter als Mindestgröße.
Bei der Auswahl des Etikettendruckers kommt es auf gute Lesbarkeit und Wischfestigkeit an, außerdem müssen sich Etikett und Klebstoff für die jeweils vorherrschenden Temperaturen eignen. Werden Obst und Gemüse ohne Umverpackung ausgezeichnet, dann benötigen die Etiketten und Druckfarben eine Eignung für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
 
Wenn Sie Lebensmittel nach Deutschland importieren möchten, finden Sie bei uns eine Vielzahl an Kennzeichnungslösungen.
 

Welche konkreten Beschriftungen beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland gefordert sind 

Auf dem Etikett von importierten Lebensmitteln müssen grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben stehen wie bei inländischen Produkten. Das sind laut Art. 9 LMIV:

  • Produktbezeichnung:    

Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland ist eine deutsche Bezeichnung zu wählen. Für die meisten Lebensmittel sieht das Deutsche Lebensmittelbuch genaue Bezeichnungen vor, für einige wie Schokolade oder Käse gelten darüber hinaus spezielle Produktverordnungen. Hinzu kommen Los- oder Chargen-Nummer sowie der EAN-Strichcode der GTIN-Artikelnummer. Über diese Informationen gelingt es, die Herkunft der Ware zum Beispiel bei auftretenden Vergiftungen nachzuvollziehen. 

  • Preis: 

Zusätzlich zum Endpreis ist noch ein Grundpreis („100 Gramm: 99 Cent“) anzugeben, der Preisvergleiche erleichtern soll. 

  • Zutatenverzeichnis: 

Der Importeur muss auf jedem verpackten Lebensmittel alle enthaltenen Zutaten angeben, und zwar absteigend nach ihrem Gewichtsanteil. Hinzu kommt bei bildlich oder textlich hervorgehobenen Zutaten deren prozentualer Gewichtsanteil. Zusatzstoffe sind mit Klassennamen, dem Namen des Stoffes und der E-Nummer aufgeführt. Bei Zutaten, die sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen, müssen die Einzelbestandteile in Klammern hinter der Zutat stehen.  

  • Allergenkennzeichnung: 

Hier gilt es, enthaltene Allergene im Zutatenverzeichnis hervorzuheben. Als Allergene gelten derzeit glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchprodukte sowie Laktose, Sulfite sowie Weichtiere.  

  • Kennzeichnung weiterer Zutaten 
Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland spielt es eine besonders wichtige Rolle, dass bei Lebensmittelimitaten wie Pflanzenfett statt Käse auf einer Pizza der Ersatzstoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens steht. Bei koffeinhaltigen Lebensmitteln ist der Koffeingehalt anzugeben. Getränke und Lebensmittel mit erhöhtem Koffeingehalt (etwa Energydrinks) benötigen einen Hinweis, dass sie sich nicht für Kinder, Schwangere und Stillende eignen. Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent muss der tatsächliche Alkoholgehalt in Volumenprozent angegeben sein. 

 

Weiterführende Informationen zur Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel 

  • Füllmenge:

Die Füllmenge informiert über das Gewicht, das Volumen oder die Stückzahl des abgepackten Produkts. Bei Lebensmitteln in Flüssigkeit muss das Abtropfgewicht angegeben sein. Bei Konzentraten nennt der Importeur das Volumen, das sich bei der zum Verzehr bestimmten Verdünnung ergibt: „40 Gramm Trockenkonzentrat ergibt einen Liter klare Gemüsesuppe. 

  • Mindesthaltbarkeitsdatum und Einfrierdatum: 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln steht ein Verbrauchsdatum, nach Ablauf dieses Datums dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gelangen. Handelt es sich um Tiefkühlkost aus Fleisch, Fleischzubereitungen oder unverarbeiteten Fischereierzeugnissen, muss der Importeur das Einfrierdatum nennen.  

  • Herstellerangaben: 

Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland gilt der Importeur als verantwortlich, deshalb muss er mit seinem Namen und seiner Anschrift auf der Verpackung stehen.  

  • Herkunftsbezeichnung: 

Frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch benötigt immer eine Herkunftsbezeichnung. Hat eine wesentliche Zutat eines Lebensmittels eine andere Herkunft als die genannte, muss diese ebenfalls genannt werden.  

  • Gebrauchsanleitung:

Wenn Konsumenten die Lebensmittel vor dem Verzehr selbst zubereiten/bearbeiten müssen, ist eine Gebrauchsanleitung verpflichtend.  

  • Nährwertkennzeichnung: 

Beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland hat der Importeur vorverpackte Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen. Eine Nährwerttabelle gibt die Nährstoffgehalte jeweils bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter an, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Tabelle enthält Angaben zum Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.  

Neben diesen europaweiten Vorschriften gilt es, beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland noch spezifische Gesetze für bestimmte Lebensmittelgruppen wie ‎Spirituosen, Eier, Kaffee oder Milch einzuhalten. Darüber hinaus kommen in Deutschland zum Beispiel noch Angaben zur Rücknahme der Verpackung hinzu.  

Wie Sie Brother beim Import von Lebensmitteln nach Deutschland unterstützen kann  

Importierte Lebensmittel nach Deutschland benötigen die gleichen Angaben wie heimische Erzeugnisse in deutscher Sprache. Deshalb dürfen sie nicht ohne zusätzliche Etikettierung auf den Markt kommen. Wenn Sie Händler sind und einen Import von Lebensmitteln nach Deutschland planen, finden Sie bei uns passende Kennzeichnungslösungen. 

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