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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für alle Verkäufe der Brother International GmbH, Bad Vilbel („Brother") gelten deren jeweils gültige Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), sofern nicht Brother schriftlich abweichenden Bedingungen zugestimmt hat. 

1. Vertragsschluss

Angebote der Brother International GmbH sind unverbindlich. Bestellungen von Kunden werden seitens Brother regelmäßig durch Lieferung der Ware angenommen, ohne dass es einer gesonderten Annahme der Bestellung bedarf.


2. Lieferung 

Brother liefert regelmäßig umgehend nach Eingang der Bestellung.
Vom Kunden in der Bestellung angegebene Liefertermine oder -fristen sind für Brother unverbindlich. Sie gelten unabhängig davon bei umgehender Lieferung i. S. des S. 1 als eingehalten. Von Brother schriftlich genannte oder bestätigte Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, falls sie von Brother als „fix" gekennzeichnet sind. Andernfalls gelten die S. 1 und 2 dieser Ziffer sinngemäß, Teillieferungen sind zulässig.


3. Mahnung, Frist

Soweit nach anwendbarem Recht zwecks Schaffung einer Anspruchsgrundlage und/oder Herbeiführung einer Rechtsfolge eine Fristsetzung oder Mahnung erforderlich ist (ausgenommen im Bereich des Schuldnerverzuges für Entgeltforderungen), gelten insoweit mindestens fünf Werktage bzw. der Eintritt der Verzugsfolgen nach deren Ablauf als vereinbart.  


4. Beförderung

Der Kaufgegenstand wird frei Haus geliefert. Bei verlangter Abweichung von der bei Brother üblichen Versandart gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.


5. Preise

Es gelten die am Tag der Bestellung bei Brother gültigen Listenpreise, sofern nicht schriftlich eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde. Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer und gesetzlicher Urheberrechtsabgabe. Sofern sich Angebote auch an Verbraucher i. S. des § 13 BGB richten, sind die angegebenen Preise als Gesamtpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und Urheberrechtsabgabe zu verstehen (siehe Nr. 15).


6. Zahlungen

Zahlungen sind sofort nach Erhalt des Kaufgegenstandes fällig. Ist in der dem Kunden zugehenden Rechnung eine Zahlungsbedingung angegeben (üblicherweise 30 Tage netto ab Lieferung ausgenommen bei sofort fälligen Reparaturrechnungen), tritt Verzug i. S. und für die Zwecke der §§ 286, 288 BGB am Tag nach Ablauf des genannten Termins/der genannten Frist ein. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Brother über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert.


7. Unterweisungspflicht

Der unternehmerische Kunde (Wiederverkäufer) ist verpflichtet, seine Käufer vollständig über alle für die Installation und den Betrieb einschließlich einer etwaigen selbst durchzuführenden Wartung erforderlichen Maßnahmen und Bedingungen zu unterrichten bzw. sie insoweit zu unterweisen. Die Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Unterweisung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden (Wiederverkäufer), der Brother insoweit von allen Ansprüchen Dritter freistellt.


8. Mängel des Kaufgegenstandes

Brother gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei Übergang der Gefahr auf den Kunden frei von Mängeln ist.
Falls bei Verwendung von Verbrauchsmaterial, welches nicht den Spezifikationen der Brother entspricht und/oder nicht von gleicher Qualität und Eignung wie das von Brother angebotene und/oder freigegebene ist, es zu Schäden am Kaufgegenstand oder mangelhaften Arbeitsergebnissen kommt, ist dies kein Mangel am Kaufgegenstand.

Unter den Begriff „Mängel des Kaufgegenstandes" fallen ferner nicht die natürliche Abnutzung und die Folgen fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von Brother nicht zu vertretender Umstände (einschließlich insbesondere Einwirkungen von außen, unsachgemäße Änderungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen durch den Kunden und/oder Dritte oder bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder sonstiger der vertragsgemäßen Bestimmung zuwiderlaufender Veränderung des Kaufgegenstandes).

Der Kunde anerkennt ausdrücklich seine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Mängelrügen haben schriftlich unverzüglich nach Feststellung eines Mangels zu erfolgen.Der Kunde ist verpflichtet, das bei Brother angewandte und dem Kunden mitgeteilte Verfahren zur Abwicklung von Ansprüchen wegen Mängeln des Kaufgegenstandes einzuhalten, widrigenfalls der Kunde diese Ansprüche verlieren kann, wenn die Nichteinhaltung für die Art, den Umfang und die Beurteilung der Ansprüche des Kunden von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Art der Nacherfüllung kann Brother zwischen der Mängelbeseitigung und Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstandes wählen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

Ein berechtigtes Interesse besteht, falls der Kunde an einen Verbraucher weiterverkauft hat; im Fall des § 478 BGB entfällt das Wahlrecht der Brother. Durch den Einbau von neuen Teilen oder eine Ersatzlieferung wird die für Mängel am Kaufgegenstand ursprünglich in Lauf gesetzte Verjährungsfrist nicht verlängert. Die Ansprüche des unternehmerischen Kunden (Wiederverkäufer) bei Mängeln des Kaufgegenstandes verjähren in zwölf Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden. §§ 478 f. BGB bleiben unberührt. Die gesetzliche Sachmangelhaftung gegenüber einem Verbraucher bleibt uneingeschränkt bestehen. Falls der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei war, kann der Käufer kraft Gesetz vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, sowie Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (siehe Nr. 15).


9. Rückgriffsansprüche

Im Zusammenhang mit etwaigen Rückgriffsansprüchen des unternehmerischen Kunden (§ 478 BGB) gilt zwischen Brother und dem Kunden, dass

9.1 zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nach § 434(1) S. 2 Nr. 2 BGB öffentliche Äußerungen des Kunden nicht gehören, es sei denn, dass Brother diese nach entsprechender Vorlage schriftlich genehmigt hat;

9.2 gegenüber Brother keine Ansprüche bestehen, soweit der Kunde im Verhältnis zu seinen Käufern die gemäß § 439(3) BGB oder anderweitig ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen insbesondere auch seiner Haftung gegenüber Unternehmern, nicht voll zu seinen Gunsten ausgeschöpft hat;

9.3 falls der Kunde sich gegenüber Brother auf §§ 478 f. BGB zu berufen beabsichtigt, hat er die Nacherfüllung im Hinblick auf § 439 Abs. 3 BGB mit Brother abzustimmen;

9.4 im Falle des § 439(4) BGB der Kunde zur Rückgewähr an Brother unter sinngemäßer Anwendung der §§ 346-348 BGB verpflichtet ist;

9.5 im Falle des § 441(2) BGB der Kunde gegenüber Brother den Nachweis der Erfüllung dieser Bestimmung zu führen hat;

9.6 im Falle des § 441(3) BGB der Kunde vor Vereinbarung des durch Schätzung zu ermittelnden Betrages Brother anzuhören hat;

9.7 der Kunde verpflichtet ist, Brother denjenigen Aufwand zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Kunde unberechtigte Nacherfüllungsansprüche erfüllt oder an Brother zur Überprüfung weitergegeben hat;

9.8 falls der Kunde gegenüber seinem Käufer für die Beschaffenheit (einschließlich Haltbarkeit) des Kaufgegenstandes oder von Teilen davon eine Garantie (§ 443 BGB) übernommen hat, die über die Verpflichtung des § 433(1) S. 2 BGB und/oder eine etwa von Brother übernommene Garantie hinausgeht, dies ausschließlich zu Ansprüchen gegenüber dem Kunden führen kann;

9.9 ein Fehlschlagen etwaiger Nacherfüllungsversuche des Kunden sich nicht zu Lasten der Brother auswirken kann;

9.10 ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aufseiten von Brother der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ausgeschlossen ist, unabhängig davon, ob und inwieweit ein Ausschluss auch zwischen dem Kunden und seinem Käufer vereinbart wurde.

Der Kunde verpflichtet sich, einer Vereinbarung i. S. des § 478(4) S. 1 BGB zuzustimmen, falls und soweit Brother dem Kunden die Einräumung eines gleichwertigen Ausgleichs anbietet. Der Kunde anerkennt, dass ihm im Verhältnis zu Brother unter keinen Umständen Ansprüche oder Rechte zustehen, die nicht auch dem Käufer des Kunden kraft zwingenden Rechts zustehen, d. h. Brother haftet im Rahmen des § 478 BGB nicht, falls und soweit nicht auch der Kunde gegenüber seinem Abnehmer haftet.

Brother haftet nicht, falls und soweit der Kunde trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten die Haftung gegenüber seinen Käufern nicht ausgeschlossen hat.


10. Haftung

Die gesetzliche Haftung der Brother für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Brother oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt. Für sonstige Schäden, einschließlich solcher außerhalb des Kaufgegenstandes, haftet Brother nicht, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Brother oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Rechte des Kunden aus §§ 478 f. BGB, nach Maßgabe etwaiger abändernder Bestimmungen dieser AGB, bleiben durch die vorangehenden Bestimmungen dieser Ziffer unberührt.


11. Eigentumsvorbehalt

Brother behält sich bis zur vollständigen Tilgung aller auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an gelieferten Kaufgegenständen vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Brother in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden unzulässig. Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde Bezahlung von seinem Käufer erhält. Alle Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf werden hiermit an Brother abgetreten. Wenn die Kaufgegenstände vom Kunden zusammen mit fremden, nicht der Brother gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der Kaufgegenstände als abgetreten. Der Kunde ist bis auf weiteres ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen.

Auf Verlangen der Brother hat er ihr die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Brother kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt der Brother ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit der vollen Bezahlung der in S. 1 in Bezug genommenen Forderungen ohne weiteres das Eigentum auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen diesem zustehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Brother zustehen, die Höhe aller Ansprüche der Brother um mehr als 20 % übersteigt, wird Brother auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Brother unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so darf er über die im Eigentum der Brother stehenden Kaufgegenstände nicht mehr verfügen. Handelt der Kunde vorstehenden Verpflichtungen zuwider, ist Brother berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.


12. Gewerbliche Schutzrechte

Brother erbringt ihre Leistungen frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter. Sollten gegen den Kunden wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte aufgrund der Herstellung und der Benutzung eines von Brother gelieferten Kaufgegenstandes Ansprüche erhoben werden, wird der Kunde Brother davon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihr soweit verlangt die Abwehr überlassen.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Bad Vilbel. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel, Scheck und Urkundenprozess, ist Frankfurt am Main für den Fall, dass die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.


14. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.


15. Verschiedenes

15.1 Brother verkauft grundsätzlich nicht an Verbraucher. Sollte dem zuwider ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten die in diesen AGB enthaltenen Abweichungen von der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Verbrauchers nicht.

15.2 Soweit regelungsgegenständlich einschlägig, gelten diese AGB auch für etwaige zwischen Brother und ihren Kunden zustande kommende Werkverträge (z. B. falls Brother an von ihr gelieferten Erzeugnissen Reparaturen durchführt).

15.3 Der Kunde kann Ansprüche gegen Brother, insbesondere auch im Rahmen der Haftung für Mängel, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Brother abtreten.

15.4 Soweit Brother unmittelbar für einen Käufer (bzw. gegenüber einem Käufer) des Kunden auf dessen Verlangen im Rahmen einer ihm obliegenden Verpflichtung zur Nacherfüllung Lieferungen und/oder Leistungen erbringt, wird dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen Brother und dem betreffenden Käufer des Kunden begründet, sondern Brother handelt im Verhältnis zum Käufer des Kunden als dessen Erfüllungsgehilfe. Der Kunde stellt Brother insoweit von sämtlichen Ansprüchen seines Käufers (und Dritter) frei.


Stand 04/2018