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REACH, Verordnung Nr. 1907/2006
über die Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung von Chemikalien

 

REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Unter den Bedingungen von REACH können in der EU tätige Firmen in ihrer Eigenschaft als Hersteller, Importeure und/oder nachgeschaltete Anwender mit bestimmten Auflagen konfrontiert werden. Diese Auflagen sind gestaffelt und treten schrittweise in Kraft. Das bedeutet, dass verschiedene Fristen zum Tragen kommen.

1. Juni - 1. Dez. 2008 - Vorregistrierungsphase für existierende Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden in einer Größenordnung von 1 Tonne pro Jahr oder mehr.

1 Dez. 2010 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 1.000 oder mehr Tonnen pro Jahr oder für Stoffe mit besonders Besorgnis erregenden Eigenschaften.

1. Juni 2013 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 100 oder mehr Tonnen pro Jahr.

1. Juni 2018 - Abschluß der Registrierung für Stoffe in einer Größenordnung von 1 oder mehr Tonnen pro Jahr.

Die Vorregistrierungsphase ist abgeschlossen und Brother und für Brother arbeitende Subunternehmen haben die erforderlichen Meldungen abgegeben.

REACH macht es erforderlich, dass ausreichend Informationen zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC) kommuniziert werden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent des Gewichts eines Produkts ausmachen, damit die sichere Nutzung des Produkts gewährleistet ist. Die unten aufgeführten Stoffe können in den aufgeführten Produkten von Brother in einer höheren Konzentration als dem Schwellenwert von 0,1 Prozent enthalten sein.

 

Netzkabel und/oder Kabel 
Alle Drucker, Multifunktionsdrucker, Faxgeräte, P-Touch-Geräte, Etikettendrucker, Näh- und Stickmaschinen, Schreibmaschinen und Geräte zur Stempelerstellung
Stoffbezeichnung
Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) CAS Nr. 117-81-7 (EU Nr. 204-211-0)
Sicherheitsbestimmungen
Das Netzkabel ist unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.

 

Gehäuse
Stamp Creator SC-2000
Stoffbezeichnung
Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) CAS Nr. 117-81-7 (EU Nr. 204-211-0)
Sicherheitsbestimmungen
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

 

Innerer Filter (nicht von außen zugänglich)
Alle Laserdrucker, alle All In One Laserdrucker, Laserfaxe
Substanzname
Aluminium Silikatfasern
CAS Nr. (nicht angegeben) EU Nr. (nicht angegeben)
Sicherheitsbestimmungen
Es könnte zu Staubbildung nach einer Gerätereparatur kommen. Bitte behandeln Sie den Filter vorsichtig, um Beschädigungen und Staubentwicklung zu verhindern.


Bad Vilbel, den 08.07.2011


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